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Wir sind für Sie da und beantworten gerne ihre Fragen.

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Warum wir die richtigen sind
NOCH AUSFÜLLEN

Gut gepflegt im eigenen Heim

Ambulante Pflege bei Ihnen zu Hause – für uns bedeutet dies:

liebvolle Betreuung, orientiert an ihren persönlichen Bedürfnissen. Wir sorgen dafür, dass sie weiterhin ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen können, auch wenn Sie auf medizinische und pflegerische Hilfe angewiesen sind. Als zuverlässiger Partner stehen wir ihnen gerne Tag für Tag zur Seite.

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Behandlungspflege SGB V

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Daher kann die Leistung auch nicht durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Seit dem 01.01.2016 können auch Krankenhausärzte häusliche Krankenpflege verschreiben, wenn sie wegen schwerer Krankheit, im Anschluss an die Krankenhausbehandlung oder aufgrund einer ambulanten Operation nötig ist. Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

  • Injektionen i.m oder s.c (z.B. Heparin, Insulin..)
  • Wundverbände (z.B. Dekubitus, Ulcus cruris..)
  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen
  • An- u. Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Medikamentengabe und herrichten (Tabletten, Augentropfen, Salben..)
  • An- und Ablegen von Orthesen und Bandagen
  • An- und Abhängen von Infusionen
  • Versorgungen von PEG/ Stoma/Trachealkanülen
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Grundpflege SGB XI

Wir klären Sie genau auf, welche Leistungen von den Pflegekassen übernommen werden und in welcher Höhe diese Leistungen finanziert werden. Die Grundpflege umfasst folgende Punkte:

  • Körperpflege (Teilwäsche, Baden, Duschen, Zähne putzen Rasieren, Hautpflege, Kämmen)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Mobilität (Aufstehen und zu Bett gehen, Lagern, Mobilisieren, Transfer)
  • Ausscheidung (Toilettengänge, Inkontinenzversorgung, Stomaversorgung)
  • Ernährung (Sondennahrung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme)
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Pflegeberatung
  • Beratungsbesuch mit Nachweis nach § 37 Abs. 3 SGBXI
  • Individuelle Beratung und Anleitung von Angehörigen zu pflegerelevanten Themen z.B. Förderung der Mobilität, Dekubitusprophylaxe/Lagerung, Vorbeugen von Mangelernährung, Inkontinenzversorgung, Wohnraumanpassung, Hilfsmittelversorgung
  • Vermittlung weiterer Dienste, z.B. Hausnotruf, Essenservice „Essen auf Rädern“
  • Unterstützung bei Anträgen (z.B. Landespflegegeld, Höherstufung) und Widersprüchen (z.B. Ablehnung von Leistungsübernahme)
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Verhinderungspflege

Mit der Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine kurze Auszeit von der Pflege zu nehmen, z.B. um in den Urlaub zu fahren, bei Ausfall durch Krankheit oder einfach stundenweise um etwas Zeit für sich zu haben. Hierfür steht Ihnen jährlich ein gesonderter Betrag zur Verfügung.

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Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die Betreuungsleistungen, die es nur für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bereits im Rahmen der bisherigen Regelung gab, können jetzt alle Kunden in Anspruch nehmen.

  • Betreuungsleistungen können z.B. Vorlesen/ Spiele/Apothekengänge/gemeinsames Kochen/Einkaufen/Spaziergänge/Arztbesuche oder sonstige Begleitungen usw. sein
  • Bei Bestehen des Pflegegrades I können diese Leistungen auch für Körperpflege (Duschen/Baden) verwendet werden.
  • Hauswirtschaftliche Leistungen umfassen die hauswirtschaftliche Versorgung/Reinigung ausschließlich in den vom Kunden bewohnten Räumen. Leider können wir diese Leistungen nur in Verbindung mit der Pflege anbieten und nicht als alleinige Leistung!
Unsere Vorgehensweise

1

Sie sind auf uns aufmerksam geworden und nehmen telefonischen oder über unsere Webseite Kontakt mit uns auf. Im Laufe dieses Gespräches werden die ersten wichtigen Fragen geklärt, ob und wie eine Versorgung zuhause möglich ist. Unsere Beratung ist unverbindlich und kostenlos.

2

Vereinbarung eines Termins in ihrer häuslichen Umgebung oder bei uns im Büro.

3

Durchführung eines Erstgespräches durch unsere Pflegedienstleitung. Hierbei stehen ihre Wünsche und Sorgen im Vordergrund.

4

Nach Beginn und ggf. Anpassung der Pflege wird ein gültiger Pflegevertrag erstellt.

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Wir freuen uns auf Sie.

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